Widerrufshinweis
Bremer Lichter – Adick Pyrotechnik
Stand: Juni 2026
Informationen zum Widerrufsrecht
Nachfolgend informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht für die Dienstleistungen von Bremer Lichter – Adick Pyrotechnik.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Wir weisen darauf hin, dass für die von uns angebotenen Leistungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, sofern der Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Buchung bei Bremer Lichter – Adick Pyrotechnik betrifft regelmäßig die Planung und Durchführung eines Feuerwerks oder einer Spezialeffekt-Show zu einem fest vereinbarten Veranstaltungstermin, z. B. Hochzeit, Geburtstag, Firmenjubiläum oder sonstige Veranstaltung. In diesen Fällen ist ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Vertragsschluss ausgeschlossen.
Stornierungsregelungen
Unabhängig vom fehlenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumen wir unseren Kunden vertragliche Stornierungsmöglichkeiten ein. Die Details zu den anfallenden Stornogebühren entnehmen Sie bitte Punkt 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Haben Sie Fragen zu Ihrer Buchung oder einer Terminverschiebung? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
