Die Bremer Lichter „Ja-Wort“-Garantie
Volle Budget-Sicherheit für eure Outdoor-Trauung: Sorgenfrei planen trotz norddeutschem Wetter.
💍 Risikofrei planen: Unser Versprechen für eure Hochzeit
Ihr wünscht euch ein emotionales Tagesfeuerwerk oder spektakuläre Spezialeffekte (SFX) exakt zum Hochzeitskuss oder beim Auszug aus eurer freien oder standesamtlichen Trauung? Einziger Unsicherheitsfaktor: das unberechenbare Wetter in Norddeutschland. Wir nehmen euch diese Sorge ab!
Mit unserer exklusiven „Ja-Wort“-Garantie bieten wir Brautpaaren ein echtes finanzielles Sicherheitsnetz. Sollte der große Moment im Freien wegen Starkregen oder Sturm nachweislich nicht stattfinden können, bleibt euer Hochzeitsbudget effektiv geschützt.
Wir finden: Ein Hochzeitsdienstleister sollte euch auffangen, wenn Pläne sprichwörtlich ins Wasser fallen. Deshalb zahlt ihr bei einem wetterbedingten Rücktritt nur die tatsächlich erbrachte logistische Vorarbeit statt der vollen Vertragssumme.
📌 Die Garantie-Staffelung im Überblick
Muss die Trauung laut offizieller Prognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wegen Dauerregen, Sturm oder Unwetterwarnungen nach drinnen verlegt oder abgesagt werden, greift unser Sonder-Rücktrittsrecht für euch:
- Bis 48 Stunden vor dem Termin: Ihr zahlt lediglich eine Aufwandsentschädigung von 20 % des Netto-Auftragswertes zzgl. behördlicher Gebühren.
- Bis 24 Stunden vor dem Termin: Ihr zahlt lediglich eine Aufwandsentschädigung von 40 % des Netto-Auftragswertes zzgl. behördlicher Gebühren.
- Innerhalb der letzten 24 Stunden: Erst am eigentlichen Tag gelten die regulären Stornobedingungen laut AGB, da das Material dann bereits fertig verladen und auf dem Weg zu euch ist.
Diese Staffelung gilt exklusiv für Tagesfeuerwerke und pyrotechnische Effekte, die direkt an die Outdoor-Zeremonie gekoppelt sind. Reguläre Abendfeuerwerke sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
🔍 Wie funktioniert die Abwicklung im Detail?
1. Die Wetter-Prognose
Wir behalten das Wetter für eure Location in Bremen, Niedersachsen oder Hamburg natürlich permanent im Auge. Ausschlaggebend für das Greifen der Garantie ist eine nachweisbare Unwetter-, Starkregen- oder Sturmprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für euren konkreten Trauort und Zeitraum.
2. Die Entscheidung zur Verlegung
Wenn absehbar ist, dass die Trauung im Freien unmöglich ist und die Location den Aufbau drinnen organisieren muss, setzt ihr euch einfach kurzfristig mit uns in Verbindung. Wir besprechen gemeinsam die Lage und ziehen die Reißleine, falls keine Alternative (z. B. ein geschützter Bereich) möglich ist.
3. Schutz der behördlichen Gebühren
Die Gebühren der Ämter für die Anzeige nach § 23 SprengG fallen nach der Einreichung (meist 14 Tage vor dem Termin) in jedem Fall an und können nicht erstattet werden. Diese Gebühren leiten wir im Garantiefall 1:1 und transparent an euch weiter – ohne Aufschläge.
4. Keine versteckten Kosten
Transparenz ist uns wichtig: Ihr erhaltet von uns im Ernstfall eine saubere Stornorechnung exakt nach den garantierten Prozentsätzen (20 % oder 40 %). Es gibt keine zusätzlichen Bearbeitungspauschalen oder versteckte Grundkosten.
🌞 Warum ein Tagesfeuerwerk zur freien Trauung?
Ein Tagesfeuerwerk bietet völlig neue visuelle Möglichkeiten, die sich perfekt in den Nachmittag einer Hochzeit einfügen. Statt klassischer Lichteffekte im Dunkeln setzen wir hier auf kräftigen, bunten Rauch, Glittereffekte, Fallschirme oder Crackling-Highlights.
Der Moment, in dem ihr als frischvermähltes Paar die Gasse eurer Gäste entlanglauft und im Hintergrund eine Wand aus euren Hochzeitsfarben emporsteigt, ist ein unvergleichliches Fotomotiv und ein emotionales Highlight für eure Gäste.
Dank der „Ja-Wort“-Garantie müsst ihr bei der Buchung dieses Highlights kein finanzielles Risiko mehr eingehen. Spielt das Wetter mit, erlebt ihr eine unvergessliche Inszenierung. Spielt es nicht mit, bleibt euer Budget sicher.
🛠️ Unser Full-Service Versprechen
Egal, ob die Sonne scheint oder das Sicherheitsnetz greift – als zugelassener Fachbetrieb stehen wir für eine absolut professionelle Dienstleistung von A bis Z:
- ✅ Individuelle Beratung zur Effektauswahl (z. B. bunter Rauch passend zur Deko)
- ✅ Vollständige behördliche Anzeige und Abstimmung mit den Ämtern vor Ort
- ✅ Betreuung und Durchführung ausschließlich durch staatlich geprüfte Pyrotechniker
- ✅ Sauberes und transparentes Vertragswerk inklusive Schlechtwetter-Schutz
- ✅ Betriebshaftpflichtversicherung bei der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
🤝 Faire Arbeitsbedingungen statt versteckter Sparmodelle
Ein professionelles Feuerwerk besteht nicht nur aus hochwertigem Material und guter Planung. Ebenso wichtig ist das Team hinter der Show.
Bremer Lichter setzt bewusst auf ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeitende und Helfende. Einsätze werden nicht über rechtliche Graubereiche organisiert, sondern transparent, nachvollziehbar und mindestens nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn vergütet.
Darüber hinaus achten wir auf klare Zuständigkeiten, Versicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft (BG RCI) sowie die Einhaltung wichtiger Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards. Das sorgt für professionelle Abläufe, verlässliche Teams und eine risikofreie Durchführung an eurem großen Tag.
ℹ️ Wichtige rechtliche Hinweise zur Garantie
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Die „Ja-Wort“-Garantie gilt ausschließlich für pyrotechnische Dienstleistungen und Spezialeffekte, die explizit für eine Trauzeremonie im Freien (Outdoor) konzipiert und zeitlich direkt an diese gekoppelt sind (z. B. Auszug, Hochzeitskuss).
Reguläre Höhenfeuerwerke am späten Abend sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da diese bei normalem Regen fast immer problemlos stattfinden können und nur bei extremem Sturm oder Unwetterwarnungen abgesagt werden müssen.
Sämtliche Details und die vollständigen rechtlichen Bedingungen sind verbindlich in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB § 7a) hinterlegt, welche bei Vertragsabschluss maßgeblich sind.
❓ Häufige Fragen zur „Ja-Wort“-Garantie
Gilt die Garantie auch bei normalem bewölkten Himmel?
Nein. Die Garantie schützt euch vor echtem Schlechtwetter (Dauerregen, Starkregen oder Sturm), das eine Durchführung der Trauung unter freiem Himmel objektiv unmöglich macht und die Verlegung nach drinnen erzwingt. Ein grauer oder bewölkter Himmel ist kein Stornogrund.
Wer entscheidet, ob das Wetter zu schlecht ist?
Die Entscheidung über die Verlegung der Trauung nach drinnen trefft ihr gemeinsam mit eurer Location oder eurem Hochzeitsplaner. Basis für das Greifen der Garantie-Staffel ist die offizielle Wetterprognose und Reisewarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Sind die Gebühren vom Amt im Stornofall weg?
Ja, die behördlichen Gebühren für die Anzeige des Feuerwerks werden vom Amt für den Bearbeitungsaufwand erhoben. Da wir diese Anzeige mindestens zwei Wochen vorher einreichen müssen, sind diese Gebühren im Stornofall leider nicht erstattbar und werden im Rahmen der Garantie-Abrechnung eins zu eins weitergegeben.
Muss ich die Garantie extra kostenpflichtig dazubuchen?
Nein! Bei Bremer Lichter gehört diese Sicherheit zum guten Service. Jedes Tagesfeuerwerk und jeder Spezialeffekt, den ihr bei uns direkt für eine Outdoor-Trauung bucht, enthält diese Garantie automatisch im Vertrag.
✉️ Jetzt Outdoor-Trauung sorgenfrei anfragen
Planst du eine freie oder standesamtliche Trauung im Freien in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen? Erzähle uns von euren Plänen und eurem Wunschmoment.
Wir prüfen die örtlichen Gegebenheiten unverbindlich für dich und erstellen dir ein maßgeschneidertes Konzept – inklusive voller Absicherung durch unsere Garantie.
