FAQ

Frequently Asked Questions


Brauchen wir eine Genehmigung für ein Feuerwerk?

Privatpersonen ohne Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen für Feuerwerke der Kategorie II außerhalb von Silvester eine Ausnahmegenehmigung. Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 1 1. SprengV.

Mit uns als Fachbetrieb mit § 7-Erlaubnis SprengG und Fachkunde nach § 20 SprengG müsst ihr euch nicht darum kümmern. Wir übernehmen die Anzeige bei der zuständigen Behörde nach § 23 SprengG.

Wie kurzfristig können wir ein Feuerwerk buchen?

Feuerwerke müssen nach § 23 Abs. 3 SprengG spätestens zwei Wochen vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Behörde kann im Einzelfall sowohl eine kürzere als auch eine längere Frist festlegen. Wir übernehmen die Anzeige für euch und stimmen uns direkt mit der Behörde ab.

Bis wann darf ein Feuerwerk stattfinden?

Nach § 23 Abs. 2 1. SprengV müssen Feuerwerke spätestens beendet sein um

  • 22:00 Uhr (MEZ / Winterzeit)
  • 22:30 Uhr (MESZ / Sommerzeit)
  • in den Monaten Mai bis Juli: 23:00 Uhr

Ein späterer Zeitpunkt ist nur mit einer gesonderten Ausnahmegenehmigung möglich.

Wo darf ein Feuerwerk stattfinden?

Ein Feuerwerk darf nur dort stattfinden, wo die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegt. Die Abstände ergeben sich aus den Zulassungsbescheiden der Effekte sowie den Sicherheitsvorschriften nach § 24 Abs. 2 1. SprengV.

Als Richtwerte gelten:

  • Kleinere Feuerwerksbatterien (Kategorie II): ca. 8–15 m
  • Mittlere Effekte (Kategorie III/IV): 25–50 m
  • Große Bomben bis 100 mm (Kategorie IV): mindestens 100 m
  • Große Kugel- und Zylinderbomben über 150 mm: 150–200 m

Wir prüfen den Abbrennplatz im Vorfeld, klären die Machbarkeit und übernehmen die Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Wie läuft der Aufbau und Abbau ab?

Aufbau: Je nach Show 1–3 Stunden; Gestelle/Abschussvorrichtungen, Anschluss und Prüfung der Zündkreise, Einrichten der Abstände/Absperrungen, ggf. letzter Behörden-/Feuerwehr-Check.

Abbrand: ausschließlich durch Pyrotechniker mit Fachkunde nach § 20 SprengG unter § 7-Erlaubnis; elektronische Zündanlagen ermöglichen präzises, sicheres Timing.

Abbau und Entsorgung: unmittelbar nach der Show; Sicherung nicht gezündeter Artikel, Reinigung. Dauer meist 30–60 Minuten, bei Großshows länger. So ist ein sicherer und ordentlicher Abschluss gewährleistet.

Wie lange dauert ein Feuerwerk?

In der Praxis hat sich eine Dauer von 5 bis 10 Minuten als ideal erwiesen: ausreichend lang für eine eindrucksvolle Dramaturgie und gleichzeitig kompakt genug, damit das Publikum durchgehend gefesselt bleibt. Eine gesetzliche Vorgabe zur Dauer gibt es nicht. Selbstverständlich richten wir uns bei der Planung nach euren Wünschen – von kurzen Highlights über wenige Minuten bis hin zu ausgedehnten Shows, die deutlich länger dauern können.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Regen ist in der Regel kein Problem, da die Effekte durch Schutzkappen und spezielle Verpackung vor Nässe geschützt sind. Auch leichter Schneefall beeinträchtigt den Ablauf nicht. Kritisch wird es bei starkem Wind oder Sturm: In diesem Fall schreibt das Sprengstoffgesetz in Verbindung mit der 1. SprengV vor, dass ein Feuerwerk abgebrochen oder verschoben werden muss, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Unsere Pyrotechniker prüfen die Wetterbedingungen kontinuierlich. Sollte eine Durchführung am geplanten Tag nicht möglich sein, stimmen wir uns rechtzeitig mit euch ab.
Die genauen Regelungen zu Verschiebung, Rücktritt und Stornierung findet ihr in unseren
AGB, Punkt 5 und 7.

Kann das Feuerwerk auch eine Überraschung sein?

Ja – sehr gern. Ob es wirklich geheim bleibt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wir müssen das Feuerwerk vorbereiten, aufbauen, absichern und behördlich anzeigen. Wir planen so diskret wie möglich und tun viel dafür, dass niemand etwas merkt, u. a. durch:

  • verdeckten bzw. zeitversetzten Aufbau außerhalb der Sicht der Gäste,
  • neutrale Kleidung und – wenn möglich – Fahrzeuge ohne Logos,
  • unauffällige Bezeichnungen im Ablaufplan (z. B. „Technikcheck“),
  • enge Abstimmung mit Location, Trauzeugen und DJ/Band,
  • dezente Absperrung des Abbrennplatzes erst kurz vor dem Start,
  • ein vereinbartes Startsignal (Song-Cue, Toast, Countdown o. Ä.).

Wichtig: Absolute Geheimhaltung können wir nicht garantierenSicherheit hat Vorrang. Ein kleiner „Ablenkungs“-Programmpunkt erhöht den Überraschungseffekt spürbar. Unser Tipp: eine kompakte Show von 5–10 Minuten passt ideal zum Überraschungsmoment.

Was kostet ein Feuerwerk?

Die Kosten hängen von Dauer, Umfang und gewünschter Gestaltung ab. Für ein professionelles Feuerwerk durch einen Fachbetrieb mit § 7-Erlaubnis SprengG und Fachkunde nach § 20 SprengG müsst ihr in der Regel mit ab ca. 1.000 € aufwärts rechnen. Typische Preisspannen für private und gewerbliche Anlässe liegen zwischen 1.000 € und 3.500 €, größere Shows (Stadtfeste, Firmenjubiläen, Musikfeuerwerke) können auch deutlich darüber liegen.

Im Preis enthalten sind immer:

  • Planung und individuelle Gestaltung
  • Material, Aufbau und Abbrand
  • Anzeige bei der Behörde nach § 23 SprengG
  • Sicherheitskonzept nach 1. SprengV
  • Versicherung und Entsorgung der Rückstände

Hinweis: Billigangebote mit „Discounter-Batterien“ ohne vollständige Absicherung solltet ihr meiden – hier fehlt oft die professionelle Fachkunde und der Versicherungsschutz.

Können wir auch nur einen einzelnen Effekt buchen?

Ja. Neben kompletten Feuerwerken bieten wir auch Einzeleffekte & Highlights an – etwa einen lauten Salut, eine einzelne Feuerwerksbombe, ein Feuerbild oder Fontänen. Gerade für kleinere Anlässe ist das eine gute Möglichkeit, einen besonderen Moment zu betonen.

Bitte beachtet:

  • Bei Aufträgen unter 750 € rechnen wir die Bestandteile (Anzeige, Anfahrt, Effekte, ggf. Auf- & Abbau sowie Entsorgung) transparent einzeln ab.
  • Falls Behörden zusätzliche Gebühren erheben (z. B. Genehmigungen, Sondernutzungen), werden diese gesondert weiterberechnet.

Unsere aktuelle Preisliste findet ihr hier: [Link zur Preisliste]

Was passiert mit den Rückständen nach dem Feuerwerk?

Wir geben uns größte Mühe, den Abbrennplatz nach dem Feuerwerk gründlich zu reinigen. Papphülsen, Holzstücke, Folien und sonstige Überreste werden von uns eingesammelt und fachgerecht entsorgt. Trotzdem lassen sich kleinste Papierreste oder Schnipsel erfahrungsgemäß nicht immer vollständig finden – insbesondere auf Wiesen oder unebenem Gelände. Diese Rückstände sind unbedenklich und werden durch Regen oder Bewirtschaftung nach kurzer Zeit vollständig abgebaut.

Wie ist die Haftung geregelt?

Wir führen unsere Leistungen als Fachbetrieb mit § 7-Erlaubnis SprengG und Fachkunde nach § 20 SprengG aus. Eine Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sicherheitskonzept, Absperrungen und fachgerechter Abbrand dienen der Risikominimierung; die Anweisungen des verantwortlichen Pyrotechnikers sind zwingend zu beachten.

Berufshaftpflichtversicherung

  • Nürnberger Allgemeine Versicherung-AG
  • Generaldirektion Nürnberg, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
  • Geltungsraum: Deutschland

Angaben zur Berufshaftpflicht finden sich auch im
Impressum. Deckungssummen nennen wir auf Anfrage.

Wer sorgt für die Sicherheit?

Für die Sicherheit bei einem Feuerwerk ist immer der verantwortliche Pyrotechniker zuständig. Grundlage sind die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes (§§ 19–22 SprengG) sowie die Anforderungen der 1. SprengV.

Unsere staatlich geprüften Pyrotechniker verfügen über die erforderliche Fachkunde nach § 20 SprengG und arbeiten auf Grundlage einer § 7-Erlaubnis SprengG.

Wir übernehmen:

  • Erstellung des Sicherheitskonzepts
  • Einhaltung aller vorgeschriebenen Sicherheitsabstände
  • Absperrungen und Sicherung des Abbrennplatzes
  • Anzeige bei der Behörde nach § 23 SprengG
  • Entsorgung der Rückstände

Damit ist gewährleistet, dass jedes Feuerwerk den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für Zuschauer sowie Umgebung sicher abläuft.

Darf der Abbrennplatz betreten werden?

Nein. Der Abbrennplatz darf ohne ausdrückliche Genehmigung des verantwortlichen Pyrotechnikers weder während des Aufbaus, noch während des Feuerwerks oder beim Abbau betreten werden. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten: Beim Aufbau befinden sich bereits pyrotechnische Artikel auf dem Platz, die mit Zündanlagen verbunden sind. Während der Show stehen Zündleitungen unter Spannung. Beim Abbau können noch nicht gezündete Effekte vorhanden sein. Innerhalb der Sperrzone besteht daher akute Gefahr für Leib und Leben. Der Zugang ist ausschließlich dem Pyrotechnik-Team erlaubt.

Wie häufig passieren Unfälle mit Feuerwerk – und wer ist am meisten betroffen?

Professionelle Feuerwerke – sehr seltene Unfälle
Unfälle bei professionell durchgeführten Feuerwerken sind äußerst selten (Fachbetriebe mit § 7/§ 20 SprengG, Sicherheitsabstände, Absperrungen, Brandschutz, Anzeige). Ein Restrisiko lässt sich jedoch nie vollständig ausschließen – wir reduzieren es durch Fachwissen, Erfahrung und sorgfältige Planung.

Privatverbrauch – Hauptquelle für schwere Unfälle
Die meisten schweren Verletzungen/Todesfälle entstehen durch unsachgemäße Handhabung oder illegale Feuerwerkskörper („Polenböller“), häufig in Verbindung mit Alkoholkonsum – überproportional betroffen: junge Männer.

Kann ich mir bestimmte Effekte wünschen?

Ja, wir berücksichtigen eure Wünsche bei der Gestaltung des Feuerwerks. Ob goldene Kometen, bunte Buketts, leuchtende Wasserfälle oder ein spektakuläres Finale – die Auswahl an Effekten ist groß.

Die technische Machbarkeit hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Zulassung der Effekte nach SprengG und 1. SprengV
  • Sicherheitsabstände gemäß den jeweiligen Zulassungsbescheiden
  • Gegebenheiten des Abbrennplatzes (Größe, Bebauung, Umgebung)
  • Verfügbarkeit der Produkte (nicht jeder Effekt ist jederzeit lieferbar oder zugelassen)

Auch individuelle Motive wie Herzen, Zahlen oder Schriftzüge sind möglich – meist in Form von Lichterbildern am Boden, da sie so sicherer und klarer sichtbar sind.
„Figuren“ am Himmel (z. B. Herzbomben) sind technisch machbar, es kann jedoch grundsätzlich nicht garantiert werden, dass diese vom Publikum auch tatsächlich als solche erkannt werden – Blickwinkel, Ausbreitung und Wind können das Erscheinungsbild verändern.

Wir beraten euch gern, welche Effekte für eure Veranstaltung optimal geeignet sind, und stimmen die Show darauf ab.

Was ist ein Lichtbild?

Ein Lichtbild ist ein am Boden aufgebautes Bild oder Motiv, das mit speziellen Lichter- oder Bengalfeuern in einem Gestell dargestellt wird. Sobald es gezündet wird, erscheint das Motiv hell leuchtend und klar erkennbar.

Typische Motive sind:

  • Herzen (z. B. für Hochzeiten)
  • Ringe
  • Zahlen (z. B. Jubiläen oder Geburtstage)
  • Schriftzüge oder Initialen

Viele dieser Elemente lassen sich auch kombinieren – etwa Ringe mit einem Herz, Initialen oder ganze Namen. So entstehen sehr persönliche und individuelle Effekte.

Auch Firmenlogos oder komplexere Motive sind grundsätzlich möglich. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen pyrotechnischen und handwerklichen Effekt handelt – eine exakte, druckähnliche Darstellung ist nicht immer gewährleistet. Wir beraten euch gerne, welche Logos oder Symbole sich gut umsetzen lassen.

Im Gegensatz zu „Figurenbomben“ am Himmel sind Lichtbilder zuverlässig erkennbar, da sie frontal präsentiert werden. Die Brenndauer liegt in der Regel zwischen 30 Sekunden und 1 Minute.

Lichtbilder gehören rechtlich zu den pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1 oder IV und dürfen nur von Personen mit Fachkunde nach § 20 SprengG und einer § 7-Erlaubnis SprengG aufgebaut und gezündet werden.

Was ist ein Tagesfeuerwerk?

Ein Tagesfeuerwerk wird bei Tageslicht gezündet und arbeitet mit speziellen Effekten, die auch ohne Dunkelheit deutlich sichtbar sind (z. B. farbiger Rauch, Fallschirme, Glitter, Knalleffekte).

Beliebt bei Stadtfesten, Sportveranstaltungen oder Jubiläen; auch Babypartys/Gender-Reveal (z. B. rosa/blauer Rauch). Diese Darbietungen fallen oft deutlich kürzer aus.

Da die eingesetzten Materialien spezieller sind, liegen die Kosten in der Regel höher als bei klassischen Abendfeuerwerken. Rechtlich gelten SprengG/1. SprengV; Durchführung und Anzeige ausschließlich durch Fachbetriebe mit § 7/§ 20 SprengG.

Was ist der Unterschied zwischen musikbegleiteten und musiksynchronen Feuerwerken?

Musikbegleitetes Feuerwerk:
Hier läuft während des Feuerwerks Musik im Hintergrund. Die Effekte sind nicht exakt auf die Musik abgestimmt – stimmungsvolle, günstigere Variante.

Musiksynchrones Feuerwerk:
Effekte werden millisekundengenau auf die Musik choreografiert (computergesteuerte Zündanlage) – künstlerisches Gesamterlebnis, meist 5–12 Minuten.

Gibt es auch geräuschreduzierte oder lautlose Feuerwerke?

Ja. Wir setzen Effekte mit geringerer Knallwirkung ein (z. B. Kometen, Fontänen, Wasserfälle, Bodenbilder). Ganz lautlos ist Pyrotechnik jedoch nicht möglich – es handelt sich um explosionsgetriebene Effekte.

Durch gezielte Auswahl geeigneter Artikel lässt sich der Geräuschpegel deutlich reduzieren. Geeignet für sensible Orte (Wohngebiete, Höfe, Events mit Rücksicht auf Tiere/Ältere). Durchführung gemäß SprengG/1. SprengV durch Fachbetrieb mit § 7, § 20 SprengG und Anzeige nach § 23 SprengG.

Wie nachhaltig ist ein Feuerwerk?

Nachhaltigkeit bei Feuerwerken ist ein polares und populäres Thema – wir orientieren uns an belastbaren Fakten:

1. CO₂-Emissionen
Feuerwerke tragen laut VPI rund 1 150 t CO₂/Jahr in Deutschland bei (≈ 0,00013 % der Gesamtemissionen).

2. Feinstaub-Belastung
Nach UBA entstehen durch Silvesterfeuerwerk jährlich etwa 2 050 t PM10 – rund 0,7 % des deutschen Jahresausstoßes.

3. Materialien & Entsorgung
Über 90 % der Feuerwerkskörper bestehen aus Papier/Pappe/Holz; Kunststoffanteile reduziert, mehr Recycling-Verpackungen.

Unser Ansatz – „Grüne Glut“:
geräuschreduzierte Effekte, material- und verpackungsbewusste Auswahl sowie sorgfältige Entsorgung – optisch wirkungsvoll, ökologisch sensibler.

Quellen (Auswahl)

  • Umweltbundesamt (UBA) – Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk:
    uba.de
  • UBA Faktenbroschüre 11/2022 (PDF): „Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft ‚zum Schneiden‘ ist“:
    PDF
  • VPI – Verband der pyrotechnischen Industrie (Broschüre, Daten/Einordnung):
    feuerwerk-vpi.de
  • Deutschlandfunk – Bericht zu illegalem Feuerwerk/Unfällen:
    Artikel
  • Gesetze im Internet:
    § 23 1. SprengV
    § 24 1. SprengV
    SprengG